WBK grün
Der Weg zur Waffenbesitzkarte
und somit zur eigenen Waffe
- Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei Anmeldung im Schützenverein
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Neueinsteiger müssen 12 Monate regelmäßig den Schießsport ausüben.
Am besten 18 mal innerhalb eines Jahres. Der Nachweis hierüber erfolgt über ein Schießbuch. -
Mitgliedschaft mind. 12 Monate in einem anerkannten Schießsportverein
(Wichtig für die Beantragung der WBK) >> HIER ANMELDEN << -
Zwischenzeitlicher Erwerb der „Bescheinigung für Sportschützen als Nachweis der Sachkunde“
Unser Verein vermittelt regelmäßig Lehrgänge für Neumitglieder. -
Nach Erfüllung der vorhergehenden Punkte einen „Antrag für Bedürfnis zum Erwerb einer Schusswaffe“
beim Vereinsvorsitzenden stellen und ausfüllen -
Diesen Antrag zur Bearbeitung und Befürwortung an den jeweiligen Schützenbund senden.
Nach Erhalt diesen an die zuständige Waffenbehörde senden. -
Diese stellt die WBK mit Voreintrag aus.
Am besten gleich den Munitionserwerb mit beantragen! -
Erst nach Rücksendung dieser WBK kann eine Waffe gekauft werden!
Der Händler stellt einen entsprechenden Waffenbrief aus. - Diesen Waffenbrief in Kopie - mit der „Anzeige über den Erwerb von Schusswaffen“ - an die zuständige Behörde schicken, die dann die Waffe entsprechend (nach dem Voreintrag) in die WBK einträgt.
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Dringend notwendig ist der Kauf eines zertifizierten Tresors bzw. eines Waffenschrank nach (mind.) EN 1143 – 1
mit (besser) elektronischem Zahlenschloss versehen. -
Bei einer eigenen Waffe: Vorher beachten! Soll es eine Kleinkaliberwaffe oder eine Großkaliberwaffe sein?
Beachtet den Kostenfaktor der jeweiligen Munitionsart.
Wenn all diese Schritte beachtet werden, steht dem
Trainingserfolg mit der eigenen Schusswaffe
nichts mehr im Weg! Wir wünschen viel Freude und Erfolg in dieser Sportart!
